AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Die folgenden AGB sind integrierender Bestandteil des von einem Kunden mit der V-TWIN-TOURS  (in weiterer Folge „VTT“) geschlossenen Reisevertrages, den Buchende mit VTT als Reiseveranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen.

1.Reisevertrag und Bezahlung
Mit der Buchung einer von VTT angebotenen Motorradreise bietet der Kunde VTT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung von VTT zustande. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung i.H. von 20% des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn ohne zusätzliche Aufforderung zu leisten. Die jeweiligen Zahlungstermine und Beträge sind auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Buchung einer Reise innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt wird der Gesamtpreis sofort fällig.

Abweichend hiervon ist bei der Buchung von Tagestouren der Gesamtbetrag binnen 14 Tage ab Rechnungsstellung in voller Höhe zu leisten.

2.Übertragung des Vertrages auf eine andere Person
Kann der Kunde die Reise nicht antreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist umgehend VTT durch den Kunden vor Reisebeginn schriftlich mitzuteilen. Übernimmt eine andere Person den Vertrag, so haftet der Kunde sowie die andere Person als Gesamtschuldner gegenüber VTT. Weitere Gebühren fallen für die Umbuchung nicht an.

3.Leistungen
Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Reise auf seiner Internetseite.

4.Mängel
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch.
Der Kunde hat jeden Mangel, den er während der Reise feststellt, unverzüglich dem VTT anzuzeigen. Eine Unterlassung der Mitteilung seitens des Kunden kann als Mitverschulden gesehen werden und Schadenersatzansprüche ggf. mindern. VTT wird versuchen in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung zu erbringen oder die mangelhafte Leistung weitestgehend zu verbessert. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung entsprechende Belege zu sichern.

5.Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Reisebeginn
Der Teilnehmer kann von der Reise zurücktreten. Auch besteht das Recht die gebuchte Reise auf eine Dritte Person zu übertragen (siehe Punkt 2).

Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise durch den Kunden entstehen die nachfolgenden Stornierungskosten:

Rücktritt

– bis 6 Wochen vor Tourbeginn:     10%  des Gesamtpreises
– innerhalb 6 Wochen bis 4 Wochen vor Tourbeginn:    50 % des Gesamtpreises
– innerhalb 4 Wochen bis 2 Wochen vor Tourbeginn:    75 % des Gesamtpreises
– innerhalb 2 Wochen vor Tourbeginn:   90 % des Gesamtpreises
Nichtantritt der Tour: 100 % des Gesamtpreises*

* abzüglich der durch Nichtteilnahme nicht entstanden Kosten (z.B. Eintrittsgelder)

Für Tagestouren gilt abweichend ein Sonderstornierungsrecht: Der Teilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen vor Tourantritt von der Tour kostenfrei zurücktreten. Dies hat er schriftlich anzuzeigen. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe zurückerstattet. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Tourbeginn oder Nichtantritt der Tour werden Stornierungskosten in Höhe von 100% des Gesamtpreises fällig.

6.Sonderbestimmungen für geführte Motorradreisen

6.1. Mindesteilnehmerzahl bei geführten Motorradreisen
VTT behält sich vor, eine Tour abzusagen, wenn weniger als die Mindestteilnehmeranzahl (siehe Reisebeschreibung) bis 6 Wochen vor Reisebeginn gebucht haben. Die bereits angemeldeten Kunden werden in diesem Fall umgehend informiert und die gesamten geleisteten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) werden zurückerstattet.

6.2. Rücktritt durch VTT nach Antritt der Reise
VTT behält sich vor die Weiterer Teilnahme an der Reise zu untersagen, wenn der Kunde (nachfolgend Teilnehmer) die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches oder fahrlässiges Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, in erheblichen Maße stört und dadurch andere Teilnehmer gefährdet oder belästigt sind. Ebenso ist VTT berechtigt eine weitere Teilnahme an der Reise zu untersagen, sofern das Fahrkönnen des Teilnehmers nicht ausreicht oder sonstige Gründe vorliegen, die die Durchführung der Reise gefährden.

6.3. Motorrad
Der Teilnehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sein Motorrad den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes entspricht und sich in technisch einwandfreien Zustand befindet. Erfolgt eine Störung der Leistungserbringung durch VTT aufgrund der Nichteinhaltung dieses Zustandes, ist der Teilnehmer zum Ersatz eines eventuell auftretenden Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine Fahrzeugbergung, sichere Unterstellung des Fahrzeuges, Behebung technischer Defekte etc.) gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6.4. Führerschein und Fahrkönnen
Der Teilnehmer erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er für das auf der Reise eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um dieses Fahrzeug sicher auf der Reise beherrschen zu können. Der Teilnehmer ist verpflichtet VTT sämtliche Änderungen hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis, welche Einfluss auf seine Teilnahme an der Reise haben, unmittelbar mitzuteilen (z.B. Führerscheinentzug etc.). Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt herausstellen, dass der Teilnehmer für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist VTT von der weiteren Vertragserfüllung befreit. Hierbei werden die unter Punkt 4 genannten Rücktrittskosten für den Teilnehmer fällig. Sollte sich nach Reiseantritt herausstellen, dass der Teilnehmer keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, so gilt die Regelung unter Punkt 5.

6.5. Landesvorschriften
Der Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr teil und ist verpflichtet, die Bestimmungen der lokalen Verkehrsordnungen zu beachten. Über die jeweiligen Landesvorschriften, sofern die Tour nicht in Deutschland stattfindet, wird er von VTT rechtzeitig im Vorfeld schriftlich informiert. Strafen, Bußgelder oder ähnliches sowie Schäden an Rechtsgütern von VTT oder Dritter, sind vom Teilnehmer zu tragen.

6.6. Gesundheit, Alkohol und Medikamente
Es wird darauf verwiesen, dass ein guter gesundheitlicher Allgemeinzustand Voraussetzung für die Reiseteilnahme ist. Reiseteilnehmer, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der gesamten Reise oder einzelnen Reiseabschnitten ausgeschlossen werden, ohne dass VTT gegenüber ein Anspruch entsteht.

Dem Teilnehmer ist es während des Tages nicht gestattet, solange noch auf dem Fahrzeug gefahren werden muss, alkoholische Getränke, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, zu sich zu nehmen. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche als Beifahrer an der Reise teilnehmen. Alkoholische Getränke können erst nach Ende der jeweiligen Tagestour und nachdem das Fahrzeug für die Nacht geparkt ist, genossen werden. Werden nach Ende der jeweiligen Tagestour Alkohol, Medikamente und sonstige beeinträchtigende Substanzen eingenommen, so hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zustand am nächsten Morgen zu Beginn der Tagestour nicht mehr vorliegt. Bei Zuwiderhandeln treten die unter Punkt 6 genannten Rechtsfolgen ein.

6.7. Haftung
Der Teilnehmer haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden und hat VTT von allen Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit solchen Schäden gegenüber VTT direkt geltend gemacht werden, freizustellen. Vom Teilnehmer schuldhaft verursachte Schäden sind nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen bzw. ungebührliches Fahrverhalten zurückzuführen sind.

6.8. Eigenverantwortung
Der Roadcaptain auf der jeweiligen Tour gibt eine Fahrroute vor, wobei der Teilnehmer eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Teilnehmer nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Roadcaptain mitzuteilen. Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäck am Fahrzeug ist ausschließlich der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung von VTT ist hierfür ausgeschlossen.

6.9. Wetterbedingungen und Routenanpassung sowie wetterbedingte Absage von Tagestouren
VTT behält sich das Recht vor, aufgrund schlechter Wetterbedingungen die Reiseroute, Unterkünfte und anderen Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern. VTT wird in diesem Fall versuchen, gleichartige Leistungen zu erbringen und den Charakter der Reise so weit wie möglich nicht zu verändern. Die Reisetermine wurden im Vorfeld durch VTT so ausgesucht, dass die Wetterbedingungen für die jeweiligen Motorradreise günstig sind. VTT trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

Außerdem behält VTT sich das Recht vor, Tagestouren aufgrund schlechter Wettervorhersagen abzusagen. In diesem Fall wird VTT einen Ersatztermin anbieten, sofern der Tourteilnehmer diesen nicht annehmen möchte, erhält er eine Rückerstattung seiner geleisteten Zahlung.

6.10. Datenschutz und Urheberrecht
Die auf den Reisen von VTT gemachten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von VTT. VTT ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für VTT gegenüber dem Teilnehmer entstehen. VTT ist berechtigt, Namen und Kontaktdaten des Teilnehmers an andere Teilnehmer zwecks Kommunikation hinsichtlich der Reise weiterzugeben. Ist der Teilnehmer damit nicht einverstanden, hat er dies schriftlich VTT mitzuteilen.

7. Insolvenzversicherung
Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz von VTT unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Haftung ist durch eine Insolvenzversicherung bei der Touristik-Vesicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg abgesichert. Die Touristik-Vesicherungs-Service GmbH haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht. Der Kunde erhält nach gelisteter Anzahlung den entsprechenden Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

8.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von VTT. Sofern dem keine gesetzlich zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und VTT als ausschließlicher Gerichtsstand Brühl vereinbart.