AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (V-Twin-Tours) über die Internetseite shop.vtwintours.de und/oder vtwintours.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

 

II. Waren und Downloadprodukte

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und Motorradreisen/-touren (nachfolgend Produkte genannt).

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produktes auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Produktbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Produkte werden im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal) nutzen, werden Sie entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.

Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ Zustandekommen des Vertrages bei Download-Produkten

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Download-Produkten (digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden). Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Download-Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(2) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Download-Produkte werden im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Als Zahlungsart wird ausschließlich PayPal akzeptiert. Sie werden entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt die Weiterleitung zum Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

 

III. Geführte Motorradreisen

 

§ 1 Reisevertrag und Bezahlung

(1) Mit der Buchung einer von VTT angebotenen Motorradreise bietet der Kunde VTT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung von VTT zustande. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung i.H. von 20% des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn ohne zusätzliche Aufforderung zu leisten. Die jeweiligen Zahlungstermine und Beträge sind auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Buchung einer Reise innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt wird der Gesamtpreis sofort fällig.

§ 2 Übertragung des Vertrages auf eine andere Person

(1) Kann der Kunde die Reise nicht antreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist umgehend VTT durch den Kunden vor Reisebeginn schriftlich mitzuteilen. Übernimmt eine andere Person den Vertrag, so haftet der Kunde sowie die andere Person als Gesamtschuldner gegenüber VTT. Weitere Gebühren fallen für die Umbuchung nicht an.

§ 3 Leistungen

(1) Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite.

§ 4 Mängel

(1) Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde hat jeden Mangel, den er während der Reise feststellt, unverzüglich VTT anzuzeigen. Eine Unterlassung der Mitteilung seitens des Kunden kann als Mitverschulden gesehen werden und Schadenersatzansprüche ggf. mindern. VTT wird versuchen in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung zu erbringen oder die mangelhafte Leistung weitestgehend zu verbessert. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung entsprechende Belege zu sichern.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Reisebeginn

(1) Der Teilnehmer kann von der Reise zurücktreten. Auch besteht das Recht die gebuchte Reise auf eine Dritte Person zu übertragen (siehe § 2). Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise durch den Kunden entstehen die nachfolgenden Stornierungskosten:

Rücktritt

– bis 6 Wochen vor Reisebeginn: 10% des Gesamtpreises
– innerhalb 6 Wochen bis 4 Wochen vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises
– innerhalb 4 Wochen bis 2 Wochen vor Reisebeginn: 75 % des Gesamtpreises
– innerhalb 2 Wochen vor Reisebeginn: 90 % des Gesamtpreises

Nichtantritt der Tour: 100 % des Gesamtpreises

 abzüglich der durch Nichtteilnahme nicht entstanden Kosten (z.B. Eintrittsgelder)

§ 6 Mindestteilnehmerzahl bei geführten Motorradreisen

(1) VTT behält sich vor, eine Tour abzusagen, wenn weniger als die Mindestteilnehmeranzahl von 6 Personen bis 6 Wochen vor Reisebeginn gebucht haben. Die bereits angemeldeten Kunden werden in diesem Fall umgehend informiert und die gesamten geleisteten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) werden zurückerstattet.

§ 7 Rücktritt durch VTT nach Antritt der Reise

(1) VTT behält sich vor die Weiterer Teilnahme an der Reise zu untersagen, wenn der Kunde (nachfolgend Teilnehmer) die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches oder fahrlässiges Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, in erheblichen Maße stört und dadurch andere Teilnehmer gefährdet oder belästigt sind. Ebenso ist VTT berechtigt eine weitere Teilnahme an der Reise zu untersagen, sofern das Fahrkönnen des Teilnehmers nicht ausreicht oder sonstige Gründe vorliegen, die die Durchführung der Reise gefährden.

§ 8 Pflichten des Reiseteilnehmers

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sein Motorrad den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes entspricht und sich in technisch einwandfreien Zustand befindet. Erfolgt eine Störung der Leistungserbringung durch VTT aufgrund der Nichteinhaltung dieses Zustandes, ist der Teilnehmer zum Ersatz eines eventuell auftretenden Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine Fahrzeugbergung, sichere Unterstellung des Fahrzeuges, Behebung technischer Defekte etc.) gehen zu Lasten des Teilnehmers.

(2) Der Teilnehmer erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er für das auf der Reise eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um dieses Fahrzeug sicher auf der Reise beherrschen zu können. Der Teilnehmer ist verpflichtet VTT sämtliche Änderungen hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis, welche Einfluss auf seine Teilnahme an der Reise haben, unmittelbar mitzuteilen (z.B. Führerscheinentzug etc.). Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt herausstellen, dass der Teilnehmer für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist VTT von der weiteren Vertragserfüllung befreit. Hierbei werden die unter § 5 genannten Rücktrittskosten für den Teilnehmer fällig. Sollte sich nach Reiseantritt herausstellen, dass der Teilnehmer keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, so gilt die Regelung unter § 7.

(3) Der Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr teil und ist verpflichtet, die Bestimmungen der lokalen Verkehrsordnungen zu beachten. Über die jeweiligen Landesvorschriften, sofern die Tour nicht in Deutschland stattfindet, wird er von VTT rechtzeitig im Vorfeld schriftlich informiert. Strafen, Bußgelder oder ähnliches sowie Schäden an Rechtsgütern von VTT oder Dritter, sind vom Teilnehmer zu tragen.

(4) Es wird darauf verwiesen, dass ein guter gesundheitlicher Allgemeinzustand Voraussetzung für die Reiseteilnahme ist. Reiseteilnehmer, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der gesamten Reise oder einzelnen Reiseabschnitten ausgeschlossen werden, ohne dass VTT gegenüber einem Anspruch entsteht.

(5) Dem Teilnehmer ist es während des Tages nicht gestattet, solange noch auf dem Fahrzeug gefahren werden muss, alkoholische Getränke, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, zu sich zu nehmen. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche als Beifahrer an der Reise teilnehmen. Alkoholische Getränke können erst nach Ende der jeweiligen Tagestour und nachdem das Fahrzeug für die Nacht geparkt ist, genossen werden. Werden nach Ende der jeweiligen Tagestour Alkohol, Medikamente und sonstige beeinträchtigende Substanzen eingenommen, so hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zustand am nächsten Morgen zu Beginn der Tagestour nicht mehr vorliegt. Bei Zuwiderhandeln treten die unter § 7 genannten Rechtsfolgen ein.

(6) Der Teilnehmer haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden und hat VTT von allen Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit solchen Schäden gegenüber VTT direkt geltend gemacht werden, freizustellen. Vom Teilnehmer schuldhaft verursachte Schäden sind nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen bzw. ungebührliches Fahrverhalten zurückzuführen sind.

(7) Der Roadcaptain auf der jeweiligen Tour gibt eine Fahrroute vor, wobei der Teilnehmer eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Teilnehmer nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Roadcaptain mitzuteilen. Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäck am Fahrzeug ist ausschließlich der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung von VTT ist hierfür ausgeschlossen.

§ 9 Wetterbedingungen und Routenanpassung

(1) VTT behält sich das Recht vor, aufgrund schlechter Wetterbedingungen die Reiseroute, Unterkünfte und anderen Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern. VTT wird in diesem Fall versuchen, gleichartige Leistungen zu erbringen und den Charakter der Reise so weit wie möglich nicht zu verändern. Die Reisetermine wurden im Vorfeld durch VTT so ausgesucht, dass die Wetterbedingungen für die jeweiligen Motorradreise günstig sind. VTT trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

§ 10 Datenschutz und Urheberrecht

(1) Die auf den Reisen von VTT gemachten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von VTT. VTT ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für VTT gegenüber dem Teilnehmer entstehen. VTT ist berechtigt, Namen und Kontaktdaten des Teilnehmers an andere Teilnehmer zwecks Kommunikation hinsichtlich der Reise weiterzugeben. Ist der Teilnehmer damit nicht einverstanden, hat er dies schriftlich VTT mitzuteilen.

§ 11 Insolvenzversicherung

(1) Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz von VTT unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Haftung ist durch eine Insolvenzversicherung bei der Touristik-Vesicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg abgesichert. Die Touristik-Vesicherungs-Service GmbH haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht. Der Kunde erhält nach gelisteter Anzahlung den entsprechenden Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs

 

IV. Vermietung von Motorradanhängern

§ 1Mietvertrag und allgemeine Bestimmungen

(1) Alle Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen, haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner zum Abschluss des Mietvertrages zu, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und das deutsche Recht anzuwenden. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.

§ 2 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

(1) Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei der Anmietung geltenden gültigen Tarife, welche der Webseite zu entnehmen sind. Bei Sondertarifen richtet sich der Mietpreis nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.

(2) Der gesamte Mietpreis ist grundsätzlich bei Anmietung ohne Abzug vollständig per Banküberweisung zu bezahlen. Zusätzlich ist bei Übergabe des Mietanhängers eine Kaution in Höhe von 150 Euro in bar vor Ort zu hinterlegen. Wird eine Mietanhängerrechnung nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt, ist der Vertrag ungültig.

§ 3 Fahrzeugzustand

(1) Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Hierüber hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme des Anhängers beim Vermieter zu informieren. Der Mieter hat den Anhänger regelmäßig zu überprüfen, ob sich dieser im verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das der Anhänger ordnungsgemäß verschlossen ist.

§ 4 Unfälle / Diebstahl

(1) Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichtes dem Vermieter von dem Unfall zu unterrichten. Der Unfallbericht muss Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, die vollständige Anschrift des Unfallverursachers, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung umfassen. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen.

§ 5 Haftung

(1) Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Anhängers für diese Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.

(2) Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er den Anhänger beschädigt oder sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere hat der Mieter den Anhänger in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag tatsächlich niedriger ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers.

§ 6 Abholung und Nutzung des Anhängers

(1) Das Mietfahrzeug ist vom Mieter selber in 50321 Brühl abzuholen. Die Abholung erfolgt nach individueller Vereinbarung bei der verbindlichen Anmietung. Die Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie eine entsprechende Fahrerlaubnis bei Abholung verpflichtend.

(2) Der Anhänger darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer sich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers.

(3) Vor Antritt der Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest, sind diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu rügen. Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebenso wenig die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein, und eine überhöhte Ladung ist zu vermeiden. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Teile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und verändert werden. Dem Mieter ist es untersagt, zu rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Rückgabe des Anhängers

(1) Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort in 50321 Brühl zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt nach individueller Vereinbarung bei der verbindlichen Anmietung. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör an den Vermieter zurückzugeben. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann hierbei nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des Anhängers sowie des vollständigen Zubehörs und des Kfz- Scheines verlangen.

§ 8 Versicherung

(1) Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger besteht im gesetzlichen Umfang. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn der Anhänger entgegen den Bestimmungen unter § 5 benutzt wird. Der Anhänger ist nicht Vollkasko versichert.

§ 9 Ersatzleistung

(1) Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten Anhängers einen Ersatzanhänger zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter die Mietvorauszahlung zurück. Jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

§ 10 Reservierung

(1) Sämtliche Reservierungen sind erst nach Zustandekommen des Vertrages sowie der vollständigen Mietvorauszahlung durch den Mieters als verbindlich anzusehen.

§ 11 Schriftform / Rücktritt

(1) Der Mietvertrag kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. Erfolgt der Wunsch des Rücktritts entstehen die nachfolgenden Stornierungskosten:

Rücktritt

– bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 10% des Gesamtpreises
– innerhalb 4 Wochen bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 20 % des Gesamtpreises
– innerhalb 2 Wochen vor Mietbeginn: 40 % des Gesamtpreises
– Nichtabholung des Mietanhängers: 100 % des Gesamtpreises

§ 11 Datenschutzklausel

(1) Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV verarbeitet, gespeichert, übermittelt und genutzt werden: Name, Anschrift, Telefonnummer des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute, Anhängerhersteller. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten nicht eingelöst oder protestiert werden und die Rechnung nicht bezahlt wird, der gemietete Anhänger gestohlen oder beschädigt wird.

V. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von VTT. Sofern dem keine gesetzlich zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und VTT als ausschließlicher Gerichtsstand Brühl vereinbart.